AGB

Guten Tag

Sie sind interessiert, über uns eine Tracht oder ein Kostüm für den Kinderumzug zu mieten und haben einen Anprobetermin abgemacht. Um Enttäuschungen oder Unklarheiten zu vermeiden, bitten wir Sie die folgenden allgemeinen Bestimmungen, Hinweise zu beachten.

  • Es kann keine Garantie für den Bezug einer bestimmten Tracht oder eines bestimmten Kostüms gegeben werden.
  • Die Kinder müssen bei der Anprobe anwesend sein. Es kann nicht stellvertretend ein Kostüm für ein anderes Kind abgegeben werden.
  • Beim Verpassen des Termins erlischt die Reservation.
  • Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie so rasch wie möglich unter admin.kk@z-z-z.org Bescheid zu geben.
    Am Vermietungstag selber bitte telefonisch unter der Nummer: +41 79 513 07 28
  • Die Kosten pro Mietobjekt betragen max. CHF 120 (davon sind CHF 30 Depot und CHF 20 Teilnahmekarte). Bitte beachten Sie, dass zur Zeit nur Barzahlung möglich ist.
  • Das Depot CHF 30 kann nur ausbezahlt werden, wenn die Tracht / das Kostüm gemäss Pflegeanleitung gereinigt, vollständig und intakt termingerecht zurückgebracht wird. Ansonsten erlischt der Anspruch auf das hinterlegte Depot.
  • Bei Verlust oder starker Beschädigung der Tracht / des Kostüms kann der Ersatz oder die Reparatur zusätzlich zu den Mietkosten in Rechnung gestellt werden.
  • Bei einer Gruppe bis zu 4 Kindern ist es uns bis anhin gelungen, Trachten oder Kostüme zu finden, die es den Kindern erlauben, in derselben Gruppe mitzumachen. Dies erfordert jedoch eine hohe Flexibilität betreffend der Tracht-/ Kostümauswahl seitens der Kinder wie auch der Eltern.
  • Bei Nichtabhaltung des Kinderumzuges oder Sechseläuten-Umzuges infolge höherer Gewalt keine Rückerstattung der Kostümmiete.

Wir freuen uns, Sie und Ihre Kinder beraten zu dürfen und wünschen allen Beteiligten ein unvergessliches Erlebnis.